Getrennte Querungsstellen als Konfliktlösung

Objektinfo

Baujahr:   2016
Planer:   Ingenieurbüro IMB-Plan GmbH, 60388 Frankfurt
Produkte:   Bordsteinkomponenten "Fase 2" und "0-Absenkung"
Bericht:   Ganze Objektreportage runterladen

Barrierefreies Bauen
Bei der Überquerung von Straßen besteht zwischen seh- und mobilitätsbehinderten Menschen im Hinblick auf die Gestaltung von Querungsstellen ein Interessenkonflikt. Wünschen sich blinde Menschen möglichst eindeutig ertastbare Höhenunterschiede an Bordsteinanlagen, wie diese mit Bordsteinhöhen von 10 bis 12 cm bis in die 70er Jahre des letzten Jahrhunderts an Fußgängerfurten üblich waren, so benötigen Menschen mit Rollator oder Rollstuhl für niveaugleiche Straßenquerungen, um diese mit vertretbarem Kräfteaufwand passieren zu können. Niveaugleiche Querungsstellen stellen wiederum eine große Gefahr für blinde Menschen dar. Kann die Grenzlinie zwischen sicherem Geh- und gefährlichem Fahrbereich von ihnen nicht ertastet werden, geraten sie leicht auf die Fahrbahn und provozieren damit eine enorme Unfallgefahr. Wenn Rollstuhl- und Rollatornutzer eine möglichst niedrige, blinde Menschen dagegen eine hohe Bordsteinkante benötigen, liegt die Lösung für diesen Konflikt im Grunde auf der Hand: Es sind zwei Bereiche notwendig, die sich deutlich voneinander unterscheiden und den gegensätzlichen Bedürfnissen gerecht werden. Der Ansatz lautet: „Getrennte Querungsstellen mit differenzierter Bordsteinhöhe“. Ein gelungenes Beispiel hierfür zeigt die hessische Kurstadt Bad Vilbel, die bei der Neugestaltung von drei Kreisverkehren entlang einer stark frequentierten Straße genau diese Lösung gewählt hat.