Schön, belastbar und gehfreundlich
Im Rahmen der Städtebauförderung unterstützt der Bund Städte und Gemeinden bei der Bewältigung neuer Herausforderungen sowie bei der Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen. Dazu gewährt er den Ländern gemäß Artikel 104 b Grundgesetz Finanzhilfen, die durch Mittel aus dem jeweiligen Bundesland beziehungsweise der Kommune ergänzt werden.
„Ideale“ Pflastersteine
Bei der Sanierung von Straßen und Wegen im ländlichen Raum, entscheiden sich Planer und Kommunen besonders gerne für die Pflasterbauweise: Pflaster passt optisch gut in historische Dorfkerne, Aufgrabungen stellen kein Problem dar und bei regelkonformer Verlegung sind Pflasterflächen auch den üblichen Verkehrsbelastungen gewachsen.