Die neue Bauprodukteverordnung (BauPVO), gültig ab dem 1. Juli 2013, gilt als europäische Verordnung in allen Mitgliedsstaaten. Sie verpflichtet zur Übergabe der Leistungerklärungen für alle Produkte für den Bau, die harmonisierten europäischen Normen unterliegen, an die Endkunden.

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