Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrsraum – realisiert mit MEUDT-Bodenindikatoren und Bordstein-Systemlinien

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) von 2002 verlangt Barrierefreiheit für den öffentlichen Raum. Der Begriff „Barrierefreiheit“ gemäß BGG bedeutet, Benachteiligungen zu reduzieren bzw. sie gar nicht erst entstehen zu lassen. Zudem sollen Gleichberechtigung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung realisiert werden. Barrierefreiheit wird somit begrifflich zur Bewegungsfreiheit für jede Person. Ausführliche Informationen und Ausarbeitungen zur Thematik wurden zwischenzeitlich in vielen Publikationen abgehandelt.

DIN 18040-Teil 3 bildet seit Dez. 2014 die Planungsgrundlagen für die „barrierefreie“ Gestaltung des öffentlichen Verkehr- und Freiraums.

Des weiteren sind hier zu beachten:

  • DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum aus 2011 (in Überarbeitung als E-DIN 2018) (Strukturen von Bodenindikatoren, Anwendung von Bodenindikatoren, sonstige Leitelemente)
  • DIN 32975 - Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung (2009) (Kontraste, Schriftgrößen, Kennzeichnung von Hindernissen)
  • DIN 32981 - Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen an Straßenverkehrsanlagen (SVA) Anforderungen aus 2018 (Zusatzeinrichtungen für Lichtsignalanlagen)

Ausführliche Informationen und Ausarbeitungen zur Thematik wurden zwischenzeitlich von mehreren Straßenbauverwaltungen (Hessen Mobil, Straßen NRW, Landesbetrieb Mobilität RP usw.) sowie Sozialveränden (z.B. VDK) und in sonstiger Fachliteratur abgehandelt:

  • Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum, Straßen.NRW. 2012 (PDF)
  • Handbuch: Barrierefrei im Verkehrsraum – LEITdetails für Planung und Bauausführung

Barrierefreies Bauen

Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrsraum – realisiert mit MEUDT-Bodenindikatoren und Bordstein-Systemlinien

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) von 2002 verlangt Barrierefreiheit für den öffentlichen Raum. Der Begriff „Barrierefreiheit“ gemäß BGG bedeutet, Benachteiligungen zu reduzieren bzw. sie gar nicht erst entstehen zu lassen. Zudem sollen Gleichberechtigung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung realisiert werden. Barrierefreiheit wird somit begrifflich zur Bewegungsfreiheit für jede Person. Ausführliche Informationen und Ausarbeitungen zur Thematik wurden zwischenzeitlich in vielen Publikationen abgehandelt.

DIN 1840- Teil 3 bildet (ist?) seit Dez. 2014 die Planungsgrundlagen für die „barrierefreie“ Gestaltung des öffentlichen Verkehr- und Freiraums.

Des weiteren sind hier zu beachten:

  • DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum aus 2011 (in Überarbeitung als E-DIN 2018) (Strukturen von Bodenindikatoren, Anwendung von Bodenindikatoren, sonstige Leitelemente)
  • DIN 32975 - Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung (2009) (Kontraste, Schriftgrößen, Kennzeichnung von Hindernissen)
  • DIN 32981 - Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen an Straßenverkehrsanlagen (SVA) Anforderungen aus 2018 (Zusatzeinrichtungen für Lichtsignalanlagen)
  • DIN 32975 - Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung (2009) (Kontraste, Schriftgrößen, Kennzeichnung von Hindernissen)

Ausführliche Informationen und Ausarbeitungen zur Thematik wurden zwischenzeitlich von mehreren Straßenbauverwaltungen (Hessen Mobil, Straßen NRW, Landesbetrieb Mobilität RP usw.) sowie Sozialverbänden (z.B. VDK) und in sonstiger Fachliteratur abgehandelt:

  • Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum, Straßen.NRW. 2012 (PDF)
  • Handbuch: Barrierefrei im Verkehrsraum – LEITdetails für Planung und Bauausführung

Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrsraum – realisiert mit MEUDT-Bodenindikatoren und Bordstein-Systemlinien

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) von 2002 verlangt Barrierefreiheit für den öffentlichen Raum. Der Begriff „Barrierefreiheit“ gemäß BGG bedeutet, Benachteiligungen zu reduzieren bzw. sie gar nicht erst entstehen zu lassen. Zudem sollen Gleichberechtigung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung realisiert werden. Barrierefreiheit wird somit begrifflich zur Bewegungsfreiheit für jede Person. Ausführliche Informationen und Ausarbeitungen zur Thematik wurden zwischenzeitlich in vielen Publikationen abgehandelt.

DIN 1840- Teil 3 bildet (ist?) seit Dez. 2014 die Planungsgrundlagen für die „barrierefreie“ Gestaltung des öffentlichen Verkehr- und Freiraums.

Des weiteren sind hier zu beachten:

  • DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum aus 2011 (in Überarbeitung als E-DIN 2018) (Strukturen von Bodenindikatoren, Anwendung von Bodenindikatoren, sonstige Leitelemente)
  • DIN 32975 - Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung (2009) (Kontraste, Schriftgrößen, Kennzeichnung von Hindernissen)
  • DIN 32981 - Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen an Straßenverkehrsanlagen (SVA) Anforderungen aus 2018 (Zusatzeinrichtungen für Lichtsignalanlagen)
  • DIN 32975 - Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung (2009) (Kontraste, Schriftgrößen, Kennzeichnung von Hindernissen)

Ausführliche Informationen und Ausarbeitungen zur Thematik wurden zwischenzeitlich von mehreren Straßenbauverwaltungen (Hessen Mobil, Straßen NRW, Landesbetrieb Mobilität RP usw.) sowie Sozialverbänden (z.B. VDK) und in sonstiger Fachliteratur abgehandelt:

  • Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum, Straßen.NRW. 2012 (PDF)
  • Handbuch: Barrierefrei im Verkehrsraum – LEITdetails für Planung und Bauausführung

Bodenindikatoren

taktile und optische Leitelemente aus Beton

Barrierefreie Steinsysteme

Für Querungsstellen

36

Hinweis: Die auf Bildern, Skizzen, Plänen gezeigten Anordnungen der Anwendungen der taktilen Bodenindikatoren (Noppen- und Rippenplatten) usw., weichen zum Teil, auf Grund von Vorgaben des Bauherren und verantwortlichen Bauleitung, von DIN 32984 bzw. DIN 18040-T3 ab