Absenkungen von Bordanlagen an Fußgängerfurten sollen:
Durch die einschlägigen Normen, Regelwerke und Empfehlungen war bisher keine Bauweise rechtsverbindlich definiert. Seit Dezember 2014 gilt die DIN 18040-3. Immer häufiger werden heute, wenn die Platzverhältnisse es zulassen, so genannte „getrennte Querungsstellen“ gebaut. Auch hier gibt es zur Zeit noch verschiedene Ausführungen in verschiedenen Ländern, Städten und Gemeinden. Vermutlich wird sich dies auch kurzfristig nicht ändern.
Um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden, wurden unterschiedliche MEUDT-Bordstein-Systemlinien entwickelt, die wir Ihnen im einzelnen vorstellen:
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) von 2002 verlangt Barrierefreiheit für den öffentlichen Raum. Der Begriff „Barrierefreiheit“ gemäß BGG bedeutet, Benachteiligungen zu reduzieren bzw. sie gar nicht erst entstehen zu lassen. Zudem sollen Gleichberechtigung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung realisiert werden. Barrierefreiheit wird somit begrifflich zur Bewegungsfreiheit für jede Person. Ausführliche Informationen und Ausarbeitungen zur Thematik wurden zwischenzeitlich in mehreren Publikationen abgehandelt.
In der Zusammenfassung haben wir die Anforderungen an Einfahrten-, Absenkungs-und Querungsbordsteine im Bereich „barrierefreies“ Bauen definiert: