Herstellung erfolgt nach DIN EN 13198 "Straßenmöbel und Gartengestaltungselemente"

Abmessung:
15 x 35 x 100 cm
Gewicht/Stück:
126 kg
Ausführung:
Oberfläche betonglatt, Trittfläche mit abgefasten Kanten
Farbmuster
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grau
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anthrazit
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braun
Die angegebenen Maße sind Rastermaße, Technische Änderungen, Irrtümer sowie Farbabweichungen gegenüber den Original-Produktfarben vorbehalten. Nicht jede Kombination von Farbe und Format ist ab Lager verfügbar. Wir beraten Sie dazu gerne.
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Barrierefreies Bauen
Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrsraum – realisiert mit MEUDT-Bodenindikatoren und Bordstein-Systemlinien
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) von 2002 verlangt Barrierefreiheit für den öffentlichen Raum. Der Begriff „Barrierefreiheit“ gemäß BGG bedeutet, Benachteiligungen zu reduzieren bzw. sie gar nicht erst entstehen zu lassen. Zudem sollen Gleichberechtigung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung realisiert werden. Barrierefreiheit wird somit begrifflich zur Bewegungsfreiheit für jede Person. Ausführliche Informationen und Ausarbeitungen zur Thematik wurden zwischenzeitlich in vielen Publikationen abgehandelt.
DIN 18040-Teil 3 bildet seit Dez. 2014 die Planungsgrundlagen für die „barrierefreie“ Gestaltung des öffentlichen Verkehr- und Freiraums.
Des weiteren sind hier zu beachten:
- DIN 32984 - Bodenindikatoren im öffentlichen Raum aus 2011 (in Überarbeitung als E-DIN 2018) (Strukturen von Bodenindikatoren, Anwendung von Bodenindikatoren, sonstige Leitelemente)
- DIN 32975 - Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung (2009) (Kontraste, Schriftgrößen, Kennzeichnung von Hindernissen)
- DIN 32981 - Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen an Straßenverkehrsanlagen (SVA) Anforderungen aus 2018 (Zusatzeinrichtungen für Lichtsignalanlagen)
Ausführliche Informationen und Ausarbeitungen zur Thematik wurden zwischenzeitlich von mehreren Straßenbauverwaltungen (Hessen Mobil, Straßen NRW, Landesbetrieb Mobilität RP usw.) sowie Sozialveränden (z.B. VDK) und in sonstiger Fachliteratur abgehandelt:
- Leitfaden Barrierefreiheit im Straßenraum, Straßen.NRW. 2012 (PDF)
- Handbuch: Barrierefrei im Verkehrsraum – LEITdetails für Planung und Bauausführung
Hinweis: Die auf Bildern, Skizzen, Plänen gezeigten Anordnungen der Anwendungen der taktilen Bodenindikatoren (Noppen- und Rippenplatten) usw., weichen zum Teil, auf Grund von Vorgaben des Bauherren und verantwortlichen Bauleitung, von DIN 32984 bzw. DIN 18040-T3 ab
Bordsteinklebetechnik
Die Bordstein-Klebetechnik hat sich zu einer effizienten Alternative zur herkömmlichen Bauweise von Verkehrs-Leitsystemen entwickelt. Die Vorteile auf einen Blick:
- schnelle Reaktion auf verkehrstechnisch notwendige Maßnahmen ohne Tiefbauarbeiten an der Fahrbahndecke
- dadurch bedingt deutlich kürzere Bauzeit und weniger Verkehrseinschränkung
- insgesamt kostengünstiger.
Grundsätzlich können fast alle von uns hergestellten Profile auf Wunschhöhe gebracht und auch aufgeklebt werden. Dies gilt natürlich auch für die dazugehörigen Formsteine wie Radiensteine, Ecken, Kopfsteine, Übergänge und Adaptersteine. Nur Rollborde können nicht geklebt werden (Höhe „0“).
Wir kleben auf Asphaltdeckschicht oder Betondecken, nicht auf Pflaster, Fliesen oder andere Untergründe. Nur bei Zirkuluminnenringen kann ein Kleben auf Binderschicht sinnvoll sein.
Hinweise zur Vorbereitung und Verarbeitung von Klebebordsteinen:
Wir bieten ein so genanntes Dünnbettklebeverfahren 2-K-Kunststoff auf geeignetem bituminösem Untergrund an, welches wir durch unseren Nachunternehmer ausführen lassen. Voraussetzung für die Durchführbarkeit sind:
- Verklebung nur bei geeigneter trockener Witterung.
- Der Untergrund muss eben, tragfähig und sauber sein.
- Eventuelle Vorarbeiten, wie Fräsen und das Aufbringen von geeigneten Ausgleichsmassen, sind nicht einkalkuliert und werden gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt.
- Für das Verfahren der Paletten auf der Baustelle muss ein geeignetes Ladegerät zur Verfügung gestellt werden.
- Sämtliche Maßnahmen, die zur Verkehrssicherung erforderlich sind, werden bauseitig vorausgesetzt.




